Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund des Beschlusses des Amtsausschusses vom 19.02.2001 zum Neubau der Sporthalle in Amtsträgerschaft ist es notwendig, einen 1.Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die Amtsumlage von 18,28 % bleibt unverändert.

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen .

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten .

Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht aufgrund der Kreditaufnahme genehmigungspflichtig .

 

Beschlußvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001

mit seinen Anlagen .

Der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditaufnahme zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           19

Davon stimmberechtigt:                                      19        

Ja-Stimmen:                                                      19

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0