Sitzung: 23.04.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/028
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft,
dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.
Auf Grund
des Beschlusses des Amtsausschusses vom 19.02.2001 zum Neubau der Sporthalle in
Amtsträgerschaft ist es notwendig, einen 1.Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die
Amtsumlage von 18,28 % bleibt unverändert.
Die
näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen .
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten .
Der 1.
Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht aufgrund der
Kreditaufnahme genehmigungspflichtig .
Beschlußvorschlag:
Der
Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des
Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001
mit
seinen Anlagen .
Der
Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Kämmerei, über die günstigste Kreditaufnahme zu entscheiden, soweit dies noch
nicht geschehen ist.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 19
Davon
stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0