Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
vorbereitete Vorlage Nr.: 2001/PAM/129 zum o. g. Betreff wurde im Bauausschuß
der Gemeinde Pampow verworfen. Der Gemeindevertretung wurde anstelle dessen der
Vorschlag unterbreitet die Mittel zu bündeln und mit einem Neubau die Probleme
des Hortes und des Kindergartens zu lösen. Dafür spricht weiterhin, daß die
Kosten laut o. g. ursprünglicher Vorlage zur Umgestaltung der alten Gebäude
sehr hoch wären, da durch die Rekonstruktion der Bestandschutz wegfällt.
Der
Bauausschuß hatte eine Architektin beauftragt Vorschläge für einen Neubau
vorzutragen. Favorisiert wurde durch die Gemeindevertretung die
Vorschlagsvariante 2.1 mit folgenden aus den Unterlagen ersichtlichen Kosten
(alles Brutto).
Kindergarten/Hort:
-
zweigeschossig
3
Gruppenbereiche Kindergarten und Nebenräume
2
Gruppenbereiche Hort und Nebenräume
-
Mehrzweckraum, Terrassenbereich im OG
ca. 971
m² BGF 1.937.340,00
DM
-
Erschließung 31.900,00 DM
-
Außenanlagen
244.064,00 DM
2.213.304,00
DM
+ 10%
Nebenkosten 221.000,00 DM
Summe 2.434.304,00
DM
Zu
beachten ist, daß die Kostenschätzung noch keine Ausstattung und
Anschlußbeiträge beinhaltet.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Bau des Kindergarten- und Hortgebäudes
entsprechend der vorgelegten Variante 2.1 mit einem Gesamtkostenaufwand von ca.
2,5 bis 2,6 MioDM brutto.
2. Der
Planungsauftrag wird an das Planungsbüro IBC bis zur Phase 1-9 entsprechend
HOAI vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu bestätigen.
3. Das
Planungsbüro wird die Möglichkeit der Erlangung von Fördermitteln prüfen und
bei positivem Ergebnis entsprechende Anträge vorbereiten in Verbindung mit dem
Amt Stralendorf.
4.
Seitens des Amtes Stralendorf ist ein Antrag an das Landesjugendamt M-V zu
Stellen um Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Unterbringung der
Hortkinder um ca. 2 Jahre.
5.
Gemeinsam mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf ist ein Finanzkonzept zu entwickeln.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0