Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 13 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die vorbereitete Vorlage Nr.: 2001/PAM/129 zum o. g. Betreff wurde im Bauausschuß der Gemeinde Pampow verworfen. Der Gemeindevertretung wurde anstelle dessen der Vorschlag unterbreitet die Mittel zu bündeln und mit einem Neubau die Probleme des Hortes und des Kindergartens zu lösen. Dafür spricht weiterhin, daß die Kosten laut o. g. ursprünglicher Vorlage zur Umgestaltung der alten Gebäude sehr hoch wären, da durch die Rekonstruktion der Bestandschutz wegfällt.

 

Der Bauausschuß hatte eine Architektin beauftragt Vorschläge für einen Neubau vorzutragen. Favorisiert wurde durch die Gemeindevertretung die Vorschlagsvariante 2.1 mit folgenden aus den Unterlagen ersichtlichen Kosten (alles Brutto).

 

Kindergarten/Hort:

 

- zweigeschossig

3 Gruppenbereiche Kindergarten und Nebenräume

2 Gruppenbereiche Hort und Nebenräume

- Mehrzweckraum, Terrassenbereich im OG

ca. 971 m² BGF                                                                         1.937.340,00 DM

- Erschließung                                                                                31.900,00 DM

- Außenanlagen                                                                           244.064,00 DM

 

                                                                                                2.213.304,00 DM

+ 10% Nebenkosten                                                                      221.000,00 DM

 

Summe                                                                                    2.434.304,00 DM

 

Zu beachten ist, daß die Kostenschätzung noch keine Ausstattung und Anschlußbeiträge beinhaltet.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Kindergarten- und Hortgebäudes entsprechend der vorgelegten Variante 2.1 mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. 2,5 bis 2,6 MioDM brutto.

2. Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro IBC bis zur Phase 1-9 entsprechend HOAI vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu bestätigen.

3. Das Planungsbüro wird die Möglichkeit der Erlangung von Fördermitteln prüfen und bei positivem Ergebnis entsprechende Anträge vorbereiten in Verbindung mit dem Amt Stralendorf.

4. Seitens des Amtes Stralendorf ist ein Antrag an das Landesjugendamt M-V zu Stellen um Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Unterbringung der Hortkinder um ca. 2 Jahre.

5. Gemeinsam mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf ist ein Finanzkonzept zu entwickeln.

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0