Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 5 Ja - Stimmen

Sach- und Rechtslage:

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Klein Rogahn hat die Neuwahl der Wehrführung beschlossen.

Die Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrführers bedarf nach dem Brandschutzgesetz des Landes M - V § 12, Abs. 3, der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

Nach bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt die Ernennung zum Ehrenbeamten.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn stimmt dem Wahlvorschlag des Kameraden

 

                                    Maik Szymoniak zum Wehrführer

 

und dem Wahlvorschlag des Kameraden      

                                   

                                    Hans-Jürgen Novaczyk zum stellv. Wehrführer zu .

 

Nach Bestätigung durch die Rechtsaufsicht werden die Kameraden nach § 12, Abs. 1

Brandschutzgesetz zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war folgendes Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                        Maik Szymoniak

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             6

Davon stimmberechtigt:                                        5

Ja-Stimmen:                                                        5

Nein-Stimmen:                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                          0

Ungültige Stimmen:                                              0