Sitzung: 10.04.2001 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 6 Ja - Stimmen
Vorlage: 2001/ROG/037
Sach-
und Rechtslage:
Am 10.
September 1998 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn die
Aufstellung o. g. 1. Änderung im Sinne der Anpassung an den F-Plan beschlossen.
Die Änderung des F-Planes beinhaltete die Umwandlung einer landwirtschaftlich
genutzten Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in eine
Wohnbaufläche.
Formell
muß die o. g. Satzung in einem gesonderten Verfahren angeglichen werden um
Baurecht zu schaffen. Der geänderte Flächennutzungsplan ist am 14. Februar 2000
in Kraft getreten. Da es gegenwärtig Bauinteressenten gibt soll das Verfahren
zu Ende geführt werden.
Eine
Betroffenenbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung erfolgen. Auf
Grund der bereits erfolgten Bestätigung der Änderung des F-Planes werden als
Träger öffentlicher Belange nur das Landratsamt mit seinen Dienststellen
beteiligt.
Beschluß:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung im
Sinne der Angleichung an den F-Plan.
2. Die
Betroffenenbeteiligung erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung.
3. Als
TÖB wird das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen einbezogen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0