Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 6 Ja - Stimmen

Sach- und Rechtslage:

 

Am 10. September 1998 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn die Aufstellung o. g. 1. Änderung im Sinne der Anpassung an den F-Plan beschlossen. Die Änderung des F-Planes beinhaltete die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in eine Wohnbaufläche.

Formell muß die o. g. Satzung in einem gesonderten Verfahren angeglichen werden um Baurecht zu schaffen. Der geänderte Flächennutzungsplan ist am 14. Februar 2000 in Kraft getreten. Da es gegenwärtig Bauinteressenten gibt soll das Verfahren zu Ende geführt werden.

Eine Betroffenenbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung erfolgen. Auf Grund der bereits erfolgten Bestätigung der Änderung des F-Planes werden als Träger öffentlicher Belange nur das Landratsamt mit seinen Dienststellen beteiligt.

 

Beschluß:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung im Sinne der Angleichung an den F-Plan.

2. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung.

3. Als TÖB wird das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen einbezogen.

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             6

Davon stimmberechtigt:                                        6

Ja-Stimmen:                                                        6

Nein-Stimmen:                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                          0

Ungültige Stimmen:                                              0