Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 3 Ja - Stimmen 2 Nein - Stimmen 1 Stimmenthaltung

Sach- und Rechtslage:

 

Wie den Gemeindevertretern bekannt ist bewirbt sich die Stadt Schwerin um die Ansiedlung eines BMW-Werkes im Bereich "Göhrener Tannen". Für die Aufbereitung dieses ca. 345 ha großen Industriestandortes sind ca. 600 ha Ausgleichsfläche notwendig. Unabhängig davon, daß viele Gemeinden sich bereit erklärt haben Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen, wird der Bedarf nicht gedeckt. Eine Möglichkeit, wenn nicht die einzige, um einen großen Teil der Ausgleichsfläche zu realisieren ist die Aufwertung des Siebendörfer Moores im Sinne des der Vorlage beigefügten Schreibens der Stadt Schwerin vom 15. Februar 2001.

Selbst wenn die Ansiedlung eines BMW-Werkes nicht gelingt sollte es im Interesse der Stadt und auch der Umlandgemeinden sein, wenn Schwerin einen geeigneten, großen Industriestandort vorhalten kann. Selbstverständlich haben sich die weiteren Untersuchungen mit den Auswirkungen z. B. auf die Bewirtschaftsmöglichkeiten, Ernteausfälle, Deponiestraße usw. auseinanderzusetzen mit dem Ziel keine Schäden entstehen zu lassen bzw. diese wenn nicht vermeidbar entsprechend zu vergüten.

 

Beschluß:

 

Die Gemeindevertretung befürwortet grundsätzlich eine Aufwertung des Siebendörfer Moores (Extensivierung, Wiedervernässung) unter Beachtung der in der Sach- und Rechtslage gestellten Bedingungen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             6

Davon stimmberechtigt:                                        6

Ja-Stimmen:                                                        3

Nein-Stimmen:                                                     2

Stimmenenthaltungen:                                          1

Ungültige Stimmen:                                              0