Sitzung: 13.06.2007 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/ROG/141
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die geplante 380 kV-Freileitung soll auch über
Flächen führen, die im Eigentum der Gemeinde Klein Rogahn stehen. Die Flurstücke
sollen größtenteils für Überspannungen mit Leitungen in Anspruch genommen
werden. Auf einem Flurstück soll ein Mast errichtet werden.
Die Firma Vattenfall Europe Transmission GmbH hat
über das Planungsbüro Curth und Böttger, Naunhof, Angebote für die Vereinbarung
einer Grunddienstbarkeit und Entschädigung vorgelegt. Angeboten werden für
Ackerflächen eine Entschädigung in Höhe von 0,10 €/m² und für Verkehrsflächen
0,05 €/m², sowie eine Entschädigung für den Mast in Höhe von 1.300,00 €, mithin
insgesamt 5.236,20 €.
Die WEMAG will eine neue 110 kV-Freileitung
Gammelin – Schwerin auf dem Gestänge der 380 kV-Leitung mitführen. Hierzu
bittet die WEMAG um Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Als Entschädigung wird
hierfür ein Betrag in Höhe von 809,30 € angeboten.
Das Planfeststellungsverfahren wurde gerade
eröffnet, ein Planfeststellungsbeschluss liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn
lehnt die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf den gemeindeeigenen Flächen
im Zuge des Baus der 380 kV-Freileitung ab.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0