Sitzung: 22.05.2007 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/HOL/245
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Holthusen
entstehen für die Teilnehmergemeinschaft förderfähige Kosten bei der Vermarkung
der neuen Grundstücke. Hierzu ist eine Erklärung der Gemeinde Holthusen
erforderlich, dass diese sich dazu verpflichtet, die erforderlichen
Eigenanteile an den Gesamtkosten in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen
Kosten aufzubringen und fristgemäß zur Zahlung der Abschlags- und
Schlussrechnung bereitzustellen. Weiterhin erklärt sich die Gemeinde Holthusen
bereit, wenn aus Sicht der Flurneuordnungsbehörde haushaltstechnische Engpässe
bestehen, die gesamten Kosten, die der Teilnehmergemeinschaft bei der
Vermarkung der neuen Grundstücke entstehen, vorzufinanzieren. Voraussetzung
ist, dass die Vermarkungsarbeiten zeitnah ausgeführt worden sind und die
vorfinanzierten Mittel im laufenden Haushaltsjahr zurück erstattet werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Angaben des
Amtes für Landwirtschaft Wittenburg auf 2.807,85 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage, die Eigenmittel für die Finanzierung
sowie die mögliche Vorausfinanzierung der Kosten, die der
Teilnehmergemeinschaft bei der Vermarkung der neuen Grundstücke entstehen, zu
übernehmen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0