Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Holthusen entstehen für die Teilnehmergemeinschaft förderfähige Kosten bei der Vermarkung der neuen Grundstücke. Hierzu ist eine Erklärung der Gemeinde Holthusen erforderlich, dass diese sich dazu verpflichtet, die erforderlichen Eigenanteile an den Gesamtkosten in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten aufzubringen und fristgemäß zur Zahlung der Abschlags- und Schlussrechnung bereitzustellen. Weiterhin erklärt sich die Gemeinde Holthusen bereit, wenn aus Sicht der Flurneuordnungsbehörde haushaltstechnische Engpässe bestehen, die gesamten Kosten, die der Teilnehmergemeinschaft bei der Vermarkung der neuen Grundstücke entstehen, vorzufinanzieren. Voraussetzung ist, dass die Vermarkungsarbeiten zeitnah ausgeführt worden sind und die vorfinanzierten Mittel im laufenden Haushaltsjahr zurück erstattet werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich nach Angaben des Amtes für Landwirtschaft Wittenburg auf 2.807,85 €.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, die Eigenmittel für die Finanzierung sowie die mögliche Vorausfinanzierung der Kosten, die der Teilnehmergemeinschaft bei der Vermarkung der neuen Grundstücke entstehen, zu übernehmen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0