Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust im Sülstorfer Weg eine Deckeninstandsetzung durchzuführen. Die Ausschreibung und Beauftragung des Vorhabens soll über den Landkreis Ludwigslust erfolgen, dazu wird nach Beschluss der Mehrkosten eine Kostenteilungsvereinbarung erarbeitet. Die erfolgte Kostenschätzung durch den Landkreis für den Sülstorfer Weg ergibt nach den allgemeinen Preiserhöhungen Kosten i.H.v. ca. 41.000,00 EURO.

In den Haushalt wurden 25.000,00 EURO eingestellt.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 16.000,00 EURO sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzung hierfür wird als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.63000.51000.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. ca. 16.000,00 EURO für die Deckensanierung am Sülstorfer Weg.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0