Sitzung: 21.05.2007 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/WIT/232
Sach- und Rechtslage:
Die Grundschule Wittenförden benötigt für den
Schulunterricht einen zweiten Beamer. Der vorhandene Beamer ist fest in einem
Klassenraum installiert und daher ein flexibles Arbeiten nicht möglich.
Des Weiteren muss dringend ein neues Notebook für
die Schulleiter angeschafft werden. Die Kosten für die beiden technischen
Geräte belaufen sich auf ca. 1.500,- €.
Die Kosten in Höhe von 1.500,- EURO sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die
Nach § 52 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 09/ 3.21000.93500. Die Deckung erfolgt vorläufig aus
Mitteln der erhöhten Schlüsselzuweisungen 2007.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für den Kauf von technischen
Geräten i.H.v. 1.500,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0