Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Grundschule Wittenförden benötigt für den Schulunterricht einen zweiten Beamer. Der vorhandene Beamer ist fest in einem Klassenraum installiert und daher ein flexibles Arbeiten nicht möglich.

Des Weiteren muss dringend ein neues Notebook für die Schulleiter angeschafft werden. Die Kosten für die beiden technischen Geräte belaufen sich auf ca. 1.500,- €.

 

Die Kosten in Höhe von 1.500,- EURO sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die

Nach § 52 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 09/ 3.21000.93500. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der erhöhten Schlüsselzuweisungen 2007.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für den Kauf von technischen Geräten i.H.v. 1.500,00 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0