Sitzung: 10.04.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/047
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die von
der Gemeindevertretung Holthusen am 13. Dezember 1999 beschlossene
Hundesteuersatzung muß im § 1 (Steuergegenstand) geändert werden, weil die als
gefährlich festgesetzten Hunde nicht mit der Hundehalterverordnung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2000 übereinstimmen.
Die
erhöhte Steuer für gefährliche Hunde kann für einige in der Hundesteuersatzung
genannte Rassen nicht erhoben werden.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer in der Gemeinde Holthusen.
(Textteil:
siehe Anlage)
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0