Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die von der Gemeindevertretung Holthusen am 13. Dezember 1999 beschlossene Hundesteuersatzung muß im § 1 (Steuergegenstand) geändert werden, weil die als gefährlich festgesetzten Hunde nicht mit der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2000 übereinstimmen.

 

Die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde kann für einige in der Hundesteuersatzung genannte Rassen nicht erhoben werden.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Holthusen.

(Textteil: siehe Anlage)

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0