Sitzung: 10.04.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/044
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Erst mit Schreiben vom 01. Februar 2001 (siehe Anlage)
ist die Gemeinde informiert worden, dass im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens
Holthusen in diesem Jahr Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Pflanzung und Pflege soll durch die
AGRAR-Gemeinschaft Holthusen durchgeführt werden. Es handelt sich um drei
Heckenpflanzungen mit insgesamt 1.500 m Länge sowie Einzelgehölzpflanzungen.
Die Gesamtkosten betragen 40.000,00 DM. Sie setzen sich
aus den Material- und Pflegekosten zusammen.
Der Eigenleistungsanteil der Gemeinde Holthusen würde
4.000,00 DM betragen.
Da im Haushalt 2001 in der HH-Stelle 3.6100.9500 nur ein
Haushaltsansatz für solche Maßnahmen von 500,00 DM geplant ist, so handelt es
sich bei den verbleibende 3.500,00 DM um eine überplanmäßige Ausgabe.
Überplanmäßige Ausgaben sind gemäß § 52 KV M-V nur dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen, unabweisbar und die Deckung gewährleistet
ist.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im
vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Deckung wird vorläufig aus
Mitteln der Allgemeinen Rücklage gewährleistet.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.500,00 DM gemäß der Sachdarstellung zu.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0