Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Erst mit Schreiben vom 01. Februar 2001 (siehe Anlage) ist die Gemeinde informiert worden, dass im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Holthusen in diesem Jahr Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Die Pflanzung und Pflege soll durch die AGRAR-Gemeinschaft Holthusen durchgeführt werden. Es handelt sich um drei Heckenpflanzungen mit insgesamt 1.500 m Länge sowie Einzelgehölzpflanzungen.

Die Gesamtkosten betragen 40.000,00 DM. Sie setzen sich aus den Material- und Pflegekosten zusammen.

Der Eigenleistungsanteil der Gemeinde Holthusen würde 4.000,00 DM betragen.

Da im Haushalt 2001 in der HH-Stelle 3.6100.9500 nur ein Haushaltsansatz für solche Maßnahmen von 500,00 DM geplant ist, so handelt es sich bei den verbleibende 3.500,00 DM um eine überplanmäßige Ausgabe.

Überplanmäßige Ausgaben sind gemäß § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen, unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gewährleistet.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.500,00 DM gemäß der Sachdarstellung zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0