Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der  Bebauungsplan Nr. 1 „Sacktannen“ der Gemeinde Wittenförden beinhaltet das Gewerbegebiet der Gemeinde Wittenförden.

Der Bebauungsplan Nr. 1 „ Sacktannen“ ist seit dem 20.07.2000 in Kraft.

Die Gemeinde Wittenförden möchte die Erweiterung vorhandener Unternehmen bzw. die Ansiedlung von neuen Unternehmen weiter fördern. Für diese Förderung ist eine Erweiterung des Gewerbegebietes um eine Industriegebietsfläche in Richtung Hof – Wandrum erforderlich.

Die Flurstücke 133/2, 134/2, 135/3, 136/7, 137/8 sowie 138/8  der Flur 1 der Gemarkung Wandrum im unmittelbaren Anschluss an des bestehende Gewerbegebiet der Gemeinde Wittenförden sowie das Industriegebiet Sacktannen der Landeshauptstadt Schwerin bieten sich für diese Erweiterung an. Der gesamte Bebauungsplan soll im Rahmen des Änderungsverfahrens in „ Gewerbegebiet Nordring “ umbenannt werden.

 

Die Kosten für das Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Investor.

Beschlussvorschlag

1.                   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sacktannen“ der Gemeinde Wittenförden, die die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um eine Industriegebietsfläche auf den Flurstücken 133/2, 134/2, 135/3, 136/7, 137/8 sowie 138/8  der Flur 1 der Gemarkung Wandrum.

 

2.                   Der Aufstellungsbeschluss ist örtsüblich bekannt zu machen, der Landkreis Ludwigslust ist zu informieren.

 

       3.             Der gesamte Bebauungsplan Nr. 1 wird im Rahmen des Änderungsverfahrens in

                     „ Gewerbegebiet Nordring “ umbenannt.

 

4.             Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden ist im Parallelverfahren zu ändern

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0