Sitzung: 21.05.2007 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/WIT/228
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Sacktannen“ der Gemeinde
Wittenförden beinhaltet das Gewerbegebiet der Gemeinde Wittenförden.
Der Bebauungsplan Nr. 1 „
Sacktannen“ ist seit dem 20.07.2000 in Kraft.
Die Gemeinde Wittenförden
möchte die Erweiterung vorhandener Unternehmen bzw. die Ansiedlung von neuen
Unternehmen weiter fördern. Für diese Förderung ist eine Erweiterung des
Gewerbegebietes um eine Industriegebietsfläche in Richtung Hof – Wandrum
erforderlich.
Die Flurstücke 133/2, 134/2,
135/3, 136/7, 137/8 sowie 138/8 der Flur
1 der Gemarkung Wandrum im unmittelbaren Anschluss an des bestehende
Gewerbegebiet der Gemeinde Wittenförden sowie das Industriegebiet Sacktannen
der Landeshauptstadt Schwerin bieten sich für diese Erweiterung an. Der gesamte
Bebauungsplan soll im Rahmen des Änderungsverfahrens in „ Gewerbegebiet
Nordring “ umbenannt werden.
Die Kosten für das
Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Investor.
Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Sacktannen“ der Gemeinde Wittenförden, die die
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um eine Industriegebietsfläche auf
den Flurstücken 133/2, 134/2, 135/3, 136/7, 137/8 sowie 138/8 der Flur 1 der Gemarkung Wandrum.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist örtsüblich bekannt zu machen, der Landkreis
Ludwigslust ist zu informieren.
3. Der gesamte Bebauungsplan Nr. 1 wird im
Rahmen des Änderungsverfahrens in
„ Gewerbegebiet Nordring “ umbenannt.
4.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden ist im
Parallelverfahren zu ändern
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0