Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Woltersmoor“ gefasst.

Entsprechend den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde die Öffentlichkeit frühzeitig unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und entsprechend bei der Erstellung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans und seiner Begründung berücksichtigt.

Der anliegende Entwurf einschließlich Begründung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und parallel Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend der Anlage.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Woltersmoor“ einschließlich der Begründung. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Woltersmoor“ einschl. der Begründung mit Umweltbericht und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

 

  1. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0

 

Die Änderung im Baufeld 7 bezüglich der Zuordnung einer Garage wird gänzlich gestrichen.

Verfahrensvermerk: Stralendorf wird ohne „h“ geschrieben und der private Tennisplatz darf mit einem Ballfangzaun versehen werden. (Der Ballfangzaun ist keine Einfriedung).