Beschluss: nein beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Gegenwärtig befindet sich die Weitsprunganlage in einem technisch desolaten Zustand.

Die Anlaufbahn besteht lediglich aus einer Schotterschicht, der Absprungbalken ist nicht rutschhemmend.

Die gesamte Anlage birgt, wie bereits durch die Schulleitung kritisiert, mehrfache Unfallgefahren. Die Matten für die Anlaufbahn sind nur noch bedingt verwendbar.

Der Schulsportunterricht findet an dieser nicht DIN- gerechten Anlage nur unzureichend statt, bedingt durch den baulich schlechten Gesamtzustand der Weitsprunganlage.

Entstehen sollen zwei parallel zueinander verlaufende 30 Meter lange Anlaufbahnen mit betoniertem witterungsbeständigem Unterbau (frostsicher) hergestellt werden.

Zur seitlichen Befestigung werden Hochborde gesetzt, um ein Verrutschen der Anlaufmatten zu verhindern.

Die bisherigen stark verschlissenen Anlaufmatten sind durch eine Neuanschaffung zu ersetzen.

Der bisherige Absprungbalken ist durch eine rutschhemmende Ausführung zu ersetzen, der vorhandene Schacht kann verbleiben.

Das anfallende ausgekofferte Erdreich muss aus Kostengründen nicht abtransportiert werden, sondern verbleibt im oberen Teil des Sportplatzes.

Da für die Unterhaltung des Schulsportplatzes kein ausreichender Haushaltsansatz bereitgestellt worden ist, so handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind sowie ihre Deckung gewährleistet ist. Dies wird vorliegend als gegeben angenommen. Die überplanmäßige Ausgabe von ca. 15,0 TEUR erfolgt in der Haushaltstelle 7/1.56200.51000 (Unterhaltung Sportplatz).

Die Deckung erfolgt aus den zu erwartenden Mehreinnahmen der Gemeinde aus den Schlüsselzuweisungen 2007, basierend auf den Steuermehreinnahmen des Landes M-V 2006.

Fördermittel seitens des Landes M-V sind nach Auskunft des Fachdienstes III für dieses Jahr nicht möglich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 15,0 TEUR für die Sanierung der Weitsprunganlage und beschließt die Entscheidung über die Vergabe, aus zeitlichen Gründen, auf den Hauptausschuss zu übertragen.

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind,

nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      0

Nein-Stimmen:                                                   8

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

Bemerkungen:

 

Da es sich um ein rein schulisches Problem handelt, müsste sich das Amt mit mindestens 75 % beteiligen. Die Gemeinde erwartet hierzu eine konkrete Antwort.