Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschloss am 30.01.2006 die Zahlung eines Begrüßungsgeldes

 i.H.v. 500,- € ab 01.01.2006 für jedes geborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben.

 

Die Arbeitsagentur wertet das Geld als zusätzliches Einkommen und zieht es vom Arbeitslosengeld ab. Um ALG II Empfänger vor der Verrechnung des Begrüßungsgeldes zu schützen, wird eine Umbenennung des Zuschuss in „einmalige Beihilfe zur Erstausstattung“ empfohlen.

 

Zukünftig zahlt die Gemeinde Dümmer dann, eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung i.H.v. 500,- € für jedes geborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Umbenennung „Begrüßungsgeld“ in „einmalige Beihilfe zur Erstausstattung“.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0