Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

 

Herr Möller von der WEMAG AG gibt einige Erläuterungen zum Wegenutzungsvertrag und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.

 

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.10.2005 ist entschieden worden, den bisherigen Konzessionsvertrag mit der WEMAG AG als Versorger im Niederspannungsbereich zum 31.12.2007   aufzuheben und einen neuen Wegenutzungsvertrag im Bundesanzeiger auszuschreiben.

Aufgrund dieser öffentlichen Ausschreibung gab es innerhalb der Frist von 3 Monaten  nur einen Interessenten, die WEMAG AG.

Der angebotene  Wegenutzungsvertrag entspricht dem vom Städte– und Gemeindetag Mecklenburg–Vorpommerns und der WEMAG AG ausgehandelten Mustervertrag.

Er enthält die vielfältigen Änderungen, die seit 1992 von den Bundesregierungen im Energiewirtschaftsrecht beschlossen worden sind.

Das Vertragsangebot und der bisherige Vertrag sind als Synopse in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages mit der WEMAG  AG zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0