Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Auf der Grundlage der vorbereiteten Abwägungsübersicht soll der Abwägungsbeschluss gefasst werden.

Dieser bildet die Grundlage für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan 6 „Biogasanlage Parum I“ vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     - siehe Anlage

     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die Abwägung

     entsprechend der Anlage.

 

2.  Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 “Biogasanlage Parum I” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Fachdienst III des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“ zur Genehmigung einzureichen.

 

 

Die Gemeindevertreter bestätigen den Kompromis, dass  sich die Zeitbeschränkung auf den

Fliegenhofer Weg bezieht.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0