Sitzung: 23.04.2007 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2007/DÜM/211
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6
wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Auf der Grundlage der vorbereiteten Abwägungsübersicht soll der Abwägungsbeschluss gefasst werden.
Dieser
bildet die Grundlage für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan 6 „Biogasanlage Parum I“ vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
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siehe Anlage
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die Abwägung
entsprechend der Anlage.
2. Die Gemeindevertretung beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 “Biogasanlage Parum I” bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Der
Fachdienst III des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“ zur Genehmigung einzureichen.
Die Gemeindevertreter bestätigen den Kompromis,
dass sich die Zeitbeschränkung auf den
Fliegenhofer Weg bezieht.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0