Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow ist flächenmäßig sehr groß. Viele Flächen und Wegränder müssen vom Gemeindearbeiter regelmäßig gemäht werden. Dafür ist die Anschaffung eines neuen Mähwerkes dringend erforderlich.

Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig,  wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle 3.630.935 muss von 100,- € auf 2.300,- € erhöht werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.200,-€ für die Anschaffung eines Mähwerkes.