Sitzung: 25.04.2007 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2007/WAR/188
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow ist flächenmäßig sehr groß.
Viele Flächen und Wegränder müssen vom Gemeindearbeiter regelmäßig gemäht
werden. Dafür ist die Anschaffung eines neuen Mähwerkes dringend erforderlich.
Es handelt sich hier um eine überplanmäßige
Ausgabe. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle 3.630.935 muss
von 100,- € auf 2.300,- € erhöht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.200,-€ für die Anschaffung eines
Mähwerkes.