Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hat im Jahre 1995 auf der Grundlage der Abrundungssatzung für das Gebiet "Obere Bergstraße" vollerschlossene Grundstücke aus ihrem Eigentum verkauft. Da die Erschließung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, wurden die Grundstücke zu einem Preis von 90,00 DM / m² incl. Erschließung und aller Nebenkosten verkauft. Die o. g. in den Verträgen enthaltenen Vereinbarungen können als privatrechtliche Vereinbarungen über die Ablösung des Erschließungsbeitrages gesehen werden (verdeckte Ablösung). Da bisher von der Gemeinde Stralendorf keine Ablösebestimmungen für den Verkauf dieser Grundstücke erlassen worden sind, diese aber zwingende Wirksamkeitsvoraussetzungen für Ablöseverträge/Vereinbarungen sind, wurden die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Ablösebestimmungen erstellt. Durch den Erlass dieser Ablösebestimmungen wird sichergestellt, dass gegenüber den Grundstückskäufern der in den Ablösebestimmungen genannten Flurstücke eine Erschließungsbeitragserhebung nach dem Baugesetzbuch ausgeschlossen wird.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt auf ihrer Sitzung die Bedingungen zur Ablösung von Erschließungsbeiträgen nach § 133 Abs. 3 BauGB für die "Obere Bergstraße".

 

Die Bedingungen liegen als Anlage bei und werden Bestandteil des Beschlusses.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0