Sitzung: 10.02.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/007
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hat im Jahre 1995 auf der
Grundlage der Abrundungssatzung für das Gebiet "Obere Bergstraße"
vollerschlossene Grundstücke aus ihrem Eigentum verkauft. Da die Erschließung
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, wurden die Grundstücke zu
einem Preis von 90,00 DM / m² incl. Erschließung und aller Nebenkosten
verkauft. Die o. g. in den Verträgen enthaltenen Vereinbarungen können als
privatrechtliche Vereinbarungen über die Ablösung des Erschließungsbeitrages
gesehen werden (verdeckte Ablösung). Da bisher von der Gemeinde Stralendorf
keine Ablösebestimmungen für den Verkauf dieser Grundstücke erlassen worden
sind, diese aber zwingende Wirksamkeitsvoraussetzungen für
Ablöseverträge/Vereinbarungen sind, wurden die dieser Beschlussvorlage als
Anlage beigefügten Ablösebestimmungen erstellt. Durch den Erlass dieser
Ablösebestimmungen wird sichergestellt, dass gegenüber den Grundstückskäufern
der in den Ablösebestimmungen genannten Flurstücke eine
Erschließungsbeitragserhebung nach dem Baugesetzbuch ausgeschlossen wird.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
beschließt auf ihrer Sitzung die Bedingungen zur Ablösung von
Erschließungsbeiträgen nach § 133 Abs. 3 BauGB für die "Obere
Bergstraße".
Die Bedingungen liegen als Anlage bei und werden
Bestandteil des Beschlusses.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg - Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0