Sitzung: 04.04.2007 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 2007/PAM/485
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Kostenteilungsvereinbarung zwischen dem
Straßenbauamt Schwerin und der Gemeinde Pampow vom 26.08.2005 sind von der
Gemeinde anteilige Kosten für landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen zu zahlen.
Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen
318.732,58 €, davon beträgt der Anteil für die Gemeinde 24.319,29 €. Diese
Kosten konnten nicht mehr über die Fördermittel abgerechnet werden, da die
Ausgleichsmaßnahmen erst 2006 durchgeführt wurden.
Die Kosten in Höhe von 24.319,29 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die
nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen
hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.630.950.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
24.319,29 € der anteiligen Kosten für landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen
der B 321, Ortsumgehung Pampow.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0