Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Aufbauend
auf der Vorlage 2001/PAM/115 beschlossen am 7. Februar 2001 liegen jetzt die
Schlußrechnungen des Planungsbüros vor, damit beträgt der Mittelbedarf für o.
g. Vorhaben gesamt vor Prüfung 1.675.632,60 DM. Darin sind enthalten 47.634,28
DM noch nicht angewiesene Rechnungen des Planungsbüros Ecklebe & Partner.
Wie im o.
g. Beschluß bereits ausgesagt lag die Kostenschätzung am 18. April 2000 bei
1.509.106,00 DM. Wir hätten demzufolge eine Überziehung um 11%. In Anbetracht
der zusätzlichen Leistungen muß diese Überziehung als gerechtfertigt angesehen
werden.
Bei den
Rechnungen handelt es sich gemäß § 52 KV M-V um außerplanmäßige Ausgaben, die
nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben
angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.2100.9500. Die Deckung
erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Gemäß der
Wertgrenzenfestlegung in der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow ist ein Beschluß
der Gemeindevertretung erforderlich. Die Ausgabe ist im nächsten
Nachtragshaushalt einzustellen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige
Ausgabe von 47.634,28 DM.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0