Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 13 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Aufbauend auf der Vorlage 2001/PAM/115 beschlossen am 7. Februar 2001 liegen jetzt die Schlußrechnungen des Planungsbüros vor, damit beträgt der Mittelbedarf für o. g. Vorhaben gesamt vor Prüfung 1.675.632,60 DM. Darin sind enthalten 47.634,28 DM noch nicht angewiesene Rechnungen des Planungsbüros Ecklebe & Partner.

Wie im o. g. Beschluß bereits ausgesagt lag die Kostenschätzung am 18. April 2000 bei 1.509.106,00 DM. Wir hätten demzufolge eine Überziehung um 11%. In Anbetracht der zusätzlichen Leistungen muß diese Überziehung als gerechtfertigt angesehen werden.

Bei den Rechnungen handelt es sich gemäß § 52 KV M-V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.2100.9500. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

Gemäß der Wertgrenzenfestlegung in der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow ist ein Beschluß der Gemeindevertretung erforderlich. Die Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 47.634,28 DM.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0