Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 13 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der jährliche Haushalt der Gemeinde Pampow ist stetigen Änderungen und nicht vorhersehbaren Widrigkeiten unterworfen.

Aufgrund des  § 50 KV M - V ist es aufgrund der Ausgabenentwicklung im Vermögenshaushalt zwingend notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

Das nähere ist den dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.

Die 1. Nachtragssatzung ist aufgrund der Kreditaufnahme  von 1.200.000,00 DM für das Feuerwehrhaus genehmigungsbedürftig durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung  2001 mit ihren Anlagen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      0

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige  Stimmen:                                           0