Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Das Amt wurde aufgefordert, den bestehenden Werbemietvertrag mit der Werbeunion Schwerin (WUS) zu konkretisieren bzw. aufzuheben und einen neuen Vertrag abzuschließen.

Die WUS wurde darüber informiert, dass die Gemeinde nicht mehr wie vertraglich festgehalten, alle Lichtmasten in der Gemeinde für die Anbringung von Werbung zur Verfügung stellen möchte, sondern die Werbung auf einzelne Straßen beschränken möchte.

Vorschlag der Gemeinde:      Kreisstraße K 62 (Bahnhofstraße, Stralendorfer Straße)

                                           Gewerbegebiet (Ahornstraße, Fährweg, Lindenweg)

An der Schweriner Straße soll auf Grund der Erneuerung der Lichtmasten keine Werbung mehr erfolgen, Ausnahme: Bereich Möbelstadt Rück.

 

Von Seiten der WUS bestehen keine Bedenken zum Vorschlag der Gemeinde. Sie würde diesen gerne noch um die Lichtmasten an der Ortsumgehung Abfahrt Möbelstadt Rück aus Richtung Schwerin kommend ergänzen, da hier bereits Anfragen von Firmen vorliegen.

 

Der bestehende Vertrag muss für die genannten Änderungen nicht aufgehoben werden.

Die Änderungen werden dem Vertrag als Anlage beigefügt (mit Skizze).

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, den bestehenden Werbemietvertrag für die Lichtmastwerbung mit der Werbeunion Schwerin entsprechend der Sach- und Rechtslage weiterzuführen.

 

Für die Einholung einer eventuell notwendigen Zustimmung des jeweiligen Straßenbaulastträgers ist die WUS verantwortlich.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0