Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Schossin ist im Bereich Trinkwasser Mitglied des Zweckverbandes Schweriner Umland.

Gemäß § 40 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern obliegt es den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung die Abwasserbeseitigung durchzuführen. Die Gemeinde kann jedoch gemäß § 40 Abs. 4 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts die Abwasserbeseitigung übertragen.

 

Die Gemeinde möchte ihre Abwasserbeseitigungspflicht dem Zweckverband "Schweriner Umland" - Körperschaft des öffentlichen Rechts - mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

 

 Beschlußvorschlag:

 

Die Gemeinde stimmt dem Betritt an den Zweckverband Schweriner Umland zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt denBeitritt offiziell gegenüber dem Zweckverband zu erklären und den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5         

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           4

Davon stimmberechtigt:                                      4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0