Sitzung: 22.03.2001 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/SCH/016
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Schossin ist im Bereich Trinkwasser Mitglied des Zweckverbandes
Schweriner Umland.
Gemäß §
40 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern obliegt es den Gemeinden im
Rahmen der Selbstverwaltung die Abwasserbeseitigung durchzuführen. Die Gemeinde
kann jedoch gemäß § 40 Abs. 4 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern
anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts die Abwasserbeseitigung
übertragen.
Die Gemeinde
möchte ihre Abwasserbeseitigungspflicht dem Zweckverband "Schweriner
Umland" - Körperschaft des öffentlichen Rechts - mit allen Rechten und
Pflichten übertragen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeinde stimmt dem Betritt an den Zweckverband Schweriner Umland zu. Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt denBeitritt offiziell gegenüber dem
Zweckverband zu erklären und den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon
stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0