Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow zahlt ab dem 01.01.2007 für jeden neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe von 500,- €. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens weitere 12 Monate ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.

 

Die Beihilfe wird in zwei Raten i.H.v. je 250,- € ausgezahlt. Die erste Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Geburt und die zweite Zahlung im darauf folgenden Jahr (nach Ablauf der 12 Monate).

Die Zahlung ist an eine formlose Antragstellung an die Gemeinde gebunden.

 

Es wird mit ca. 30 Neugeborenen pro Jahr gerechnet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung einer einmaligen Beihilfe zur Erstausstattung für jeden neugeborenen Einwohner in Höhe von 500,- €. ab dem 01.01.2007.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  12

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0