Sitzung: 06.02.2007 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2007/PAM/476
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow zahlt ab dem 01.01.2007 für
jeden neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe
von 500,- €. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Kindesmutter zum
Zeitpunkt der Geburt und mindestens weitere 12 Monate ihren Hauptwohnsitz in
der Gemeinde Pampow hat.
Die Beihilfe wird in zwei Raten i.H.v. je 250,- €
ausgezahlt. Die erste Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Geburt und die zweite
Zahlung im darauf folgenden Jahr (nach Ablauf der 12 Monate).
Die Zahlung ist an eine formlose Antragstellung
an die Gemeinde gebunden.
Es wird mit ca. 30 Neugeborenen pro Jahr
gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung einer einmaligen Beihilfe zur
Erstausstattung für jeden neugeborenen Einwohner in Höhe von 500,- €. ab dem
01.01.2007.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0