Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 20.12.2000 wurde der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluß gefaßt über die Zulassung von Doppelhäusern im B – Plan - Gebiet. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte nach § 3 (2) durch Auslegung. Während der Auslegung vom 19.01.2001 bis 19.02.2001 gab es weder Hinweise noch Anregungen. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 04.01.20001 beteiligt. In der Anlage wird das Ergebnis mitgeteilt einschließlich Abwägungsvorschlag. Nach Rücksprache mit dem Amt für Raumordnung am 14.03.2001 (Hr. Pochstein) wird die Änderung nicht als raumrelevant eingestuft.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Abwägung wie vorgelegt wird beschlossen

2. Die 2. Änderung des B - Planes Nr.7 wird beschlossen, die Begründung wird gebilligt

3. Die TÖB sind über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten

4. Die 2. Änderung des B - Planes Nr.7 ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft zu setzen

5. Dem Landratsamt ist die Änderung anzuzeigen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0