Sitzung: 22.03.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/STR/080
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 20.12.2000 wurde der Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluß gefaßt über die Zulassung von Doppelhäusern im B – Plan -
Gebiet. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte nach § 3 (2) durch Auslegung.
Während der Auslegung vom 19.01.2001 bis 19.02.2001 gab es weder Hinweise noch
Anregungen. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 04.01.20001 beteiligt. In der
Anlage wird das Ergebnis mitgeteilt einschließlich Abwägungsvorschlag. Nach
Rücksprache mit dem Amt für Raumordnung am 14.03.2001 (Hr. Pochstein) wird die
Änderung nicht als raumrelevant eingestuft.
Beschlußvorschlag:
1. Die Abwägung wie vorgelegt wird beschlossen
2. Die 2. Änderung des B - Planes Nr.7 wird beschlossen,
die Begründung wird gebilligt
3. Die TÖB sind über das Ergebnis der Abwägung zu
unterrichten
4. Die 2. Änderung des B - Planes Nr.7 ist durch
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft zu setzen
5. Dem Landratsamt ist die Änderung anzuzeigen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0