Sitzung: 22.03.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/STR/076
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Rechnung vom 26. Januar 2001 (Eingangsstempel Amt
vom 27. Februar 2001) sind von der Firma Garten- und Landschaftsbau Crivitz
16.080,38 DM für die vertragliche Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der
Ausgleichspflanzungen im Erschließungsgebiet Wodenweg gestellt worden.
Da hierfür keine Mittel im Haushaltsjahr 2001 bereit
gestellt worden sind, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und wenn ihre Deckung gewährleistet ist.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wurden im vorliegenden Fall als gegeben
angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.7910.9510. Die Deckung
erfolgt durch Mittel der Allgemeinen Rücklage.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für die
Resterschließung Wodenweg eine außerplanmäßige Ausgabe von 16.080,38 DM gemäß
der Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0