Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Rechnung vom 26. Januar 2001 (Eingangsstempel Amt vom 27. Februar 2001) sind von der Firma Garten- und Landschaftsbau Crivitz 16.080,38 DM für die vertragliche Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der Ausgleichspflanzungen im Erschließungsgebiet Wodenweg gestellt worden.

Da hierfür keine Mittel im Haushaltsjahr 2001 bereit gestellt worden sind, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wurden im vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.7910.9510. Die Deckung erfolgt durch Mittel der Allgemeinen Rücklage.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die Resterschließung Wodenweg eine außerplanmäßige Ausgabe von 16.080,38 DM gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0