Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Parum I“ gefasst. Entsprechend den Vorschriften des geänderten Baugesetzbuches wurde die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und seiner Begründung entsprechend berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“ einschließlich der Begründung. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungplanes Nr. 6 „Biogasanlage Parum I“ einschl. der Begründung mit Umweltbericht und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

 

  1. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0