Sitzung: 19.12.2006 Gemeindevertretung Schossin
Vorlage: 2006/SCH/080
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin hat im Jahr 2004 die
Planung für die Ortsentwässerung Mühlenbeck in Auftrag gegeben. Dies
beinhaltete auch Vermessungsleistungen und
Baugrunduntersuchungen. Da die Maßnahme durch
nicht bestätigte Fördermittel und aus Kostengründen verschoben wurde, ist im
Haushalt 2006 kein Geld eingeplant worden.
Durch die Mehrwertsteuererhöhung auf 19% ist es
jedoch erforderlich, dass alle schon erbrachten Leistungen bis zum Jahresende
2006 abgerechnet werden.
Die Vermessungsleistungen und die
Baugrunduntersuchung wurden durchgeführt, dafür sind 3.200,00 EURO
erforderlich.
Bei dieser Ausgabe handelt es sich gemäß § 52 KV
M/V um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nur dann zulässig ist, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet ist. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 3.63000.94100.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus allgemeinen
Rücklagen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für Vermessungsleistungen und
Baugrunduntersuchung für
die Maßnahme “Ortsentwässerung Mühlenbeck” in
Höhe von 3.200,00 EURO.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0