Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin hat im Jahr 2004 die Planung für die Ortsentwässerung Mühlenbeck in Auftrag gegeben. Dies beinhaltete auch Vermessungsleistungen und

Baugrunduntersuchungen. Da die Maßnahme durch nicht bestätigte Fördermittel und aus Kostengründen verschoben wurde, ist im Haushalt 2006 kein Geld eingeplant worden.

Durch die Mehrwertsteuererhöhung auf 19% ist es jedoch erforderlich, dass alle schon erbrachten Leistungen bis zum Jahresende 2006 abgerechnet werden.

Die Vermessungsleistungen und die Baugrunduntersuchung wurden durchgeführt, dafür sind 3.200,00 EURO erforderlich.

Bei dieser Ausgabe handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nur dann zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.94100.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus allgemeinen Rücklagen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchung für

die Maßnahme “Ortsentwässerung Mühlenbeck” in Höhe von 3.200,00 EURO.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  4

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    2

Ungültige Stimmen:                                                        0