Sitzung: 10.02.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/004
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet
"Am Guckberg" wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauung und Gartenflächen an der
Pampower Straße
- im Westen durch Flächen des Obstbaus
- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Osten durch Acker- und Gartenfläche.
Der von der Gemeinde Stralendorf am 09.06.1999 als
Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in der Neufassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141 ber. I S. 137) sowie dem
Ausführungsgesetz zum Baugesetz (Bauausführungsgesetz - AG-BauGB M-V) vom
30.01.1998 gemäß § 6 Abs. 1 zur Übertragung von Aufgaben der höheren
Verwaltungsbehörde nach dem BauGB auf den Landrat mit Maßgaben, Auflagen und
Hinweisen am 22.12.1999 genehmigt, Aktenzeichen 099/03/99. Die Anlage
beinhaltet vorgenanntes Genehmigungsschreiben einschließlich der dazu
durchzuführenden Abwägung.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt
entsprechend, der der Anlage beigefügten Stellungnahme zu den Maßgaben,
Auflagen und Hinweisen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den mit Erfüllung
der Maßgaben, Auflagen und Hinweise geänderten Bebauungsplan Nr. 7 einschließlich
Begründung dem Landkreis Ludwigslust vorzulegen und nach erfolgter Bestätigung
die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB durchzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0