Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Guckberg" wird begrenzt:

- im Norden durch die Bebauung und Gartenflächen an der Pampower Straße

- im Westen durch Flächen des Obstbaus

- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzfläche

- im Osten durch Acker- und Gartenfläche.

 

Der von der Gemeinde Stralendorf am 09.06.1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141 ber. I S. 137) sowie dem Ausführungsgesetz zum Baugesetz (Bauausführungsgesetz - AG-BauGB M-V) vom 30.01.1998 gemäß § 6 Abs. 1 zur Übertragung von Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde nach dem BauGB auf den Landrat mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen am 22.12.1999 genehmigt, Aktenzeichen 099/03/99. Die Anlage beinhaltet vorgenanntes Genehmigungsschreiben einschließlich der dazu durchzuführenden Abwägung.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt entsprechend, der der Anlage beigefügten Stellungnahme zu den Maßgaben, Auflagen und Hinweisen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den mit Erfüllung der Maßgaben, Auflagen und Hinweise geänderten Bebauungsplan Nr. 7 einschließlich Begründung dem Landkreis Ludwigslust vorzulegen und nach erfolgter Bestätigung die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB durchzuführen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0