Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow bietet ihre Lichtmasten zur Werbung an. Dazu wurde am 19.01.1993 ein Vertrag über 8 Jahre mit der WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin abgeschlossen, welcher alle Lichtmasten in der Ortslage beinhaltet. Der Vertrag verlängert sich über den vereinbarten Zeitraum hinaus um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Fristablauf gekündigt wird. Die WUS zahlt der Gemeinde jährlich 80,00 DM je Werbeträger. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres.

Bisher wurden nur Lichtmasten in der Schweriner Straße genutzt.

Im Jahr 2005 wurden 720,94 Euro an die Gemeinde gezahlt. Die Zahlung für 2006 liegt noch nicht vor.

Auf Grund des Neubaus der Ortsumgehung werden die Einnahmen in diesem Jahr voraussichtlich geringer ausfallen da weniger Werbeträger von der WUS vermietet / angebracht wurden als in den vergangenen Jahren.

 

Durch die Erneuerung der Lichtmasten in der Schweriner Straße ist zu überlegen, ob diese weiterhin als Werbeträger vermietet werden sollen. Nach Rücksprache der WUS mit dem Bürgermeister, liegen bereits Anfragen für das Anbringen von Werbetafeln an den Lichtmasten an der Abfahrt Möbelstadt Rück von der B 321 vor. Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

Bei Weiterführung des Vertrages ist die WUS darüber zu informieren, dass auf Grund der Erneuerung der Lichtmasten in der Schweriner Straße, hier keine Werbung mehr anzubringen ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, dass der Werbemietvertrag für die Lichtmastwerbung durch die WUS Werbeveranstaltungsgesellschaft mbH Schwerin weitergeführt wird.

 

Bei Weiterführung des Vertrages ist die WUS darüber zu informieren, dass auf Grund der Erneuerung der Lichtmasten in der Schweriner Straße, hier keine Werbung mehr anzubringen ist.

 

 

Ø       Beschlussfassung wird zurückgestellt, mit der WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH soll neu verhandelt werden . Der Vertrag muss konkretisiert werden.

Ø       Der alte Vertrag soll mit der Werbeverwaltungsgesellschaft mbH aufgehoben werden

      und ein neuer Vertrag ist abzuschließen.