Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Das Bauvorhaben „Park am Sportplatz“ wurde durch die Firma Gartenbau Finck fast vollständig hergestellt. Aus Witterungsgründen erfolgt die Rasenansaat für eine Restfläche mit dem 1. Pflegegang im folgenden Jahr.

Durch die nachträglich abgestimmte Angleichung der Begrenzungsfläche zwischen dem vorhandenen Weg und der Parkfläche, die im Bestand als Mulde vorhanden war, erhöhte sich die Angebotsumme von 13.199,55 EURO auf 13.797,90 Euro.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 598,35 EURO sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzung hierfür wird als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.88000.94000.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

598,35 EURO für die Angleichung der Begrenzungsfläche zwischen dem vorhandenen Weg und der offiziellen Parkfläche.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0