Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf hat den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Stralendorf ist im wesentlichen realisiert worden. Die Gemeinde Stralendorf hat die Begehren Betroffener zur Überprüfung der Planungsabsichten geprüft. Danach ist nun beabsichtigt, einen Teil bisher als private Grünfläche  ausgewiesener Fläche für eine ergänzende Bebauung vorzubereiten. Die Baugrenzen werden derart eng gefasst, dass lediglich die Realisierung eines Vorhabens möglich ist. Die Zielsetzung der Gemeinde besteht weiterhin darin, vorhandene und realisierte Vorhaben nicht zu beeinträchtigen. Deshalb werden umfangreiche Festsetzungen zu Anpflanzgeboten an Übergang zu bereits bebauten Grundstücken getroffen. Vorhandene Gehölzbestände sollen überwiegend  erhalten werden. Mit dem veränderten Planexemplar wurde die Beteiligung von betroffenen Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern, im Rahmen einer öffentlichen Auslegung, durchgeführt. Nun ist die Gemeinde in der Lage, den Beschluss über die Behandlung von Anregungen zu fassen (Abwägungsbeschluss) und die abschließende Beschlussfassung, durch Satzungsbeschluss, vorzubereiten. Der Geltungsbereich wurde auf Teilbereiche des Bebauungsplanes reduziert.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft: (siehe dazu Anlage zum Abwägungsbeschluss).

Diskussionsgrundlage war die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen.

Danach ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge:

            - berücksichtigte Anregungen

            - teilweise berücksichtigte Anregungen

            - nicht berücksichtigte Anregungen.

Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 3, 2. Änderung sind - in der Begründung berücksichtigt.

 

2. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen geäußert haben, von dem Ergebnis der Prüfung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes Nr. 3 / 2. Änderung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 3 / 2. Änderung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 3 / 2. Änderung, über den Landkreis zur Genehmigung zu versenden.

 

5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 3 / 2. Änderung vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                2

Ungültige Stimmen:                                                                    0