Sitzung: 10.02.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/002
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf hat den
Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. Der Bebauungsplan
Nr. 3 der Gemeinde Stralendorf ist im wesentlichen realisiert worden. Die
Gemeinde Stralendorf hat die Begehren Betroffener zur Überprüfung der
Planungsabsichten geprüft. Danach ist nun beabsichtigt, einen Teil bisher als
private Grünfläche ausgewiesener Fläche
für eine ergänzende Bebauung vorzubereiten. Die Baugrenzen werden derart eng
gefasst, dass lediglich die Realisierung eines Vorhabens möglich ist. Die
Zielsetzung der Gemeinde besteht weiterhin darin, vorhandene und realisierte
Vorhaben nicht zu beeinträchtigen. Deshalb werden umfangreiche Festsetzungen zu
Anpflanzgeboten an Übergang zu bereits bebauten Grundstücken getroffen.
Vorhandene Gehölzbestände sollen überwiegend
erhalten werden. Mit dem veränderten Planexemplar wurde die Beteiligung
von betroffenen Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern, im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung, durchgeführt. Nun ist die Gemeinde in der Lage, den
Beschluss über die Behandlung von Anregungen zu fassen (Abwägungsbeschluss) und
die abschließende Beschlussfassung, durch Satzungsbeschluss, vorzubereiten. Der
Geltungsbereich wurde auf Teilbereiche des Bebauungsplanes reduziert.
Beschlußvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und
Begründung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem als Anlage beigefügten
Ergebnis geprüft: (siehe dazu Anlage zum Abwägungsbeschluss).
Diskussionsgrundlage war die tabellarische
Zusammenstellung eingegangener Anregungen.
Danach ergeben sich die in der Tabelle
zusammengestellten Abwägungsvorschläge:
-
berücksichtigte Anregungen
-
teilweise berücksichtigte Anregungen
- nicht
berücksichtigte Anregungen.
Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für den B-Plan Nr. 3, 2. Änderung sind - in der Begründung
berücksichtigt.
2. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen geäußert haben, von dem
Ergebnis der Prüfung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht
berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes Nr. 3 / 2.
Änderung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 3 / 2. Änderung. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Amt wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 3 / 2.
Änderung, über den Landkreis zur Genehmigung zu versenden.
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 3 / 2. Änderung
vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt
beschlossen (Abwägungsbeschluss).
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
2
Ungültige Stimmen:
0