Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Die Versammlungsleitung übernimmt der 1. Stellvertretende Bürgermeister Herr Evers.

Herr Borgwardt beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter

 

Beschluss

Sach- und Rechtslage:

Nach §  61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs.  4 KV M- V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am  10.11.2006

Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2005 , die  über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2005 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                Bürgermeisterin Frau Buller

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0