Sitzung: 23.11.2006 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2006/ROG/137
Sach- und Rechtslage:
Nach Anregung durch einzelne Jugendliche des
Dorfes hat sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn auf ihrer
Sitzung am 10.08.2006 für den Bau eines Unterstandes in Groß Rogahn
ausgesprochen. Da die Möglichkeiten für Jugendliche beschränkt sind, soll ihnen
in Groß Rogahn ein Treffpunkt ermöglicht werden.
Der Unterstand wurde durch die Jugendlichen mit
Unterstützung der Gemeinde aufgebaut.
Die Kosten in Höhe von 1.473,30 € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Vorraussetzung hierfür werden als geben angenommen. Die Deckung erfolgt
vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Klein Rogahn. Die
Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 04/3.58000.95000.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn
beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.473,30 € für den
Unterstand in Groß Rogahn.
Finanzielle Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0