Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach Anregung durch einzelne Jugendliche des Dorfes hat sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn auf ihrer Sitzung am 10.08.2006 für den Bau eines Unterstandes in Groß Rogahn ausgesprochen. Da die Möglichkeiten für Jugendliche beschränkt sind, soll ihnen in Groß Rogahn ein Treffpunkt ermöglicht werden.

Der Unterstand wurde durch die Jugendlichen mit Unterstützung der Gemeinde aufgebaut.

 

Die Kosten in Höhe von 1.473,30 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Vorraussetzung hierfür werden als geben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Klein Rogahn. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 04/3.58000.95000.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.473,30 € für den Unterstand in Groß Rogahn.

Finanzielle Auswirkungen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0