Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen einer erneuten Verkehrsschau wurden erhebliche Bedenken über die Beschlussfassung (2006/STR/294) der Gemeinde zur Variante 2 geäußert, da diese einen hohen Kostenaufwand für die Gemeinde bei unverhältnismäßig vielen Verkehrszeichen darstellt (Kostenschätzung ca. 5.000,- Euro).
Die damit verbundenen Folgekosten und der Pflegeaufwand sind
für die Gemeinde zu beachten. Bei der Befahrung des Wohngebietes wurde
festgestellt, dass viele Schilder im Wohngebiet beschädigt, verdreht oder
beschmiert sind. Da in vergleichbaren Wohngebieten der Gemeinde (Guckberg u.
Wodenweg) die Verkehrsregelung vereinfacht durch die Errichtung einer Zone 30 geregelt
wird, ist die Entscheidung der Gemeinde nicht nachvollziehbar. Eine Änderung
der Verkehrsführung, im Vergleich zur Variante 2, wäre absolut kostengünstig
für die Gemeinde, da nur eine geringe Anzahl an neuen Schilder beschafft werden
müsste (Kostenschätzung ca. 600,- Euro).
Am 09.11.2006 wurde noch einmal im Rahmen einer Sitzung des Hauptausschusses über die Verkehrssituation beraten. Nach eingehender Beratung wurde vorgeschlagen, die beiden Vorschläge noch einmal zur Entscheidung in die Gemeindevertretung zu geben. Die Empfehlung des Landkreises soll dabei um die „abbiegende Vorfahrtstraße“ an der Kreuzung Apfelallee – Neue Straße und Neue Straße – Schulstraße ergänzt werden.
Variante 1 (Empfehlung Landkreis)
Das Wohngebiet wird zur „Zone 30“ erklärt.
Nur die Straßen: - Pappelweg
ab Dorfstraße bis Obere Bergstraße
- Zum
Obstbau ab Neue Straße in Richtung Dorfstraße
- Neue
Straße ab Pappelweg bis Einmündung Garagenweg
- Apfelallee ab Dorfstraße über Neue Straße und Schulstraße Richtung Dorfstraße, bleiben Einbahnstraße.
Ergänzung: - Abbiegende Vorfahrtsstraße
Kreuzung Apfelallee – Neue Straße
Neue Straße - Schulstraße
Variante
2
Einrichtung der ZONE 30 im gesamten Wohnquartier
Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung (für Fahrradfahrer)
Vorteil: Berücksichtigung der baulichen Bedingungen(Hochborde), Fahrradfahrer können weiter gegenläufig die Einbahnstraßen nutzen, Verkehrsberuhigung
Nachteil: Weiterhin hohe Kosten, hoher Pflegeaufwand, nicht kalkulierbare Folgekosten,
keine Minderung der vorhandenen Beschilderung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Regelungen
der Variante ___ umzusetzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Die Vorlage wird zurückgestellt, der Bürgermeister und das Ordnungsamt werden
noch einmal mit dem Landkreis über eine zusätzliche Einbahnstraße in der oberen
Bergstraße verhandeln.
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: