Sitzung: 23.11.2006 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn ist Eigentümerin der
Flurstücke 238/1, 239/1, 242/3 und 243/3 der Flur 1 in der Gemarkung Groß
Rogahn. Es handelt sich hierbei um Straßenflächen. Die Lage dieser Flurstücke
ist aus dem anliegenden Flurkartenauszug zu ersehen.
Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wird im
Kataster für die vorgenannten Flurstücke der Straßenname „Koppelweg“ geführt.
In der Örtlichkeit ist ersichtlich, dass diese Straße am der Straße “Feldweg“
zugehörig ist. Aufgrund der vorgenannten Tatsache und aufgrund des Wunsches der
Anwohner soll die Straße „Koppelweg“ in „Feldweg“ umbenannt werden.
Kosten für die Änderung im Kataster entstehen
nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt,
die Straße „Koppelweg“ in „Feldweg“ entsprechend der Sachdarstellung
umzubenennen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0