Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn ist Eigentümerin der Flurstücke 238/1, 239/1, 242/3 und 243/3 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn. Es handelt sich hierbei um Straßenflächen. Die Lage dieser Flurstücke ist aus dem anliegenden Flurkartenauszug zu ersehen.

Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wird im Kataster für die vorgenannten Flurstücke der Straßenname „Koppelweg“ geführt. In der Örtlichkeit ist ersichtlich, dass diese Straße am der Straße “Feldweg“ zugehörig ist. Aufgrund der vorgenannten Tatsache und aufgrund des Wunsches der Anwohner soll die Straße „Koppelweg“ in „Feldweg“ umbenannt werden.

Kosten für die Änderung im Kataster entstehen nicht.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt, die Straße „Koppelweg“ in „Feldweg“ entsprechend der Sachdarstellung umzubenennen.

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0