Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Der Gemeinde Wittenförden würde bei Betreuungsgebühren in Höhe von 254,00 DM ein Einnahmeverlust von ca. mind. 13.200,00 DM entstehen.

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss 2000/WIT/044 vom 11.12.2000 auf und stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung  der Kinderbetreuungseinrichtung mit den in § 11 (1) festgesetzten 354,00 DM  Betreuungsgebühren für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zu.

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                          0

Ungültige Stimmen:                                              0