Sitzung: 05.03.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Der
Gemeinde Wittenförden würde bei Betreuungsgebühren in Höhe von 254,00 DM ein Einnahmeverlust
von ca. mind. 13.200,00 DM entstehen.
Die
Gemeindevertretung hebt den Beschluss 2000/WIT/044 vom 11.12.2000 auf und
stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung
der Kinderbetreuungseinrichtung mit den in § 11 (1) festgesetzten 354,00
DM Betreuungsgebühren für Kinder bis zum
vollendeten 3. Lebensjahr zu.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0