Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Erst mit
Schreiben vom 01. Februar 2001 (siehe Anlage) ist die Gemeinde informiert
worden, dass im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Holthusen in diesem Jahr
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die
Pflanzung und Pflege soll durch die AGRAR-Gemeinschaft Holthusen durchgeführt
werden. Es handelt sich um drei Heckenpflanzungen mit insgesamt 1.500 m Länge
sowie Einzelgehölzpflanzungen.
Die
Gesamtkosten betragen 40.000,00 DM. Sie setzen sich aus den Material- und
Pflegekosten zusammen.
Der
Eigenleistungsanteil der Gemeinde Holthusen würde 4.000,00 DM betragen.
Da im
Haushalt 2001 in der HH-Stelle 3.6100.9500 nur ein Haushaltsansatz für solche
Maßnahmen von 500,00 DM geplant ist, so handelt es sich bei den verbleibende
3.500,00 DM um eine überplanmäßige Ausgabe.
Überplanmäßige
Ausgaben sind gemäß § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen,
unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist!
Die
Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall als gegeben
angenommen. Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage
gewährleistet.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
3.500,00 DM gemäß der Sachdarstellung zu.
> Beschlußvorlage wird
zurückgestellt <
(Eilbedürftigkeit nicht gegeben )
(Wird gemeinsam mit dem Kämmerer des
Amtes geklärt
Wiedervorlage in der nächsten Sitzung )