Sitzung: 12.10.2006 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Vorlage: 2006/WAR/182
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf
Verkehrsberuhigung für das Wohngebiet Sudeblick in der Gemeinde Warsow vor. Am
20.09.2006 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau mit einem Mitarbeiter des Amtes
Stralendorf, der Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust sowie der
Polizeiinspektion Ludwigslust die Verkehrssituation vor Ort begutachtet.
Danach werden der Gemeinde zwei Varianten zur
Verkehrsberuhigung vorgeschlagen:
1. Variante - Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen
325 siehe Anlage)
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen
Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt
- der
Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (3 – 7 km/h)
- das
Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist unzulässig
2. Variante - Tempo 30-Zone
(Zeichen 274.1 siehe Anlage)
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger
müssen vorhandene Gehwege benutzen
- das
Parken ist auf der Fahrbahn erlaubt
- die
zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
Die baulichen Voraussetzungen für
die Aufstellung der Verkehrszeichen sind für beide Varianten vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt zur
Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Sudeblick die Variante _1__ .
Durch das Amt ist ein entsprechender Antrag beim
Fachdienst Straßenbau und Verkehr des Landkreises Ludwigslust zu stellen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0