Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Verkehrsberuhigung für das Wohngebiet Sudeblick in der Gemeinde Warsow vor. Am 20.09.2006 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau mit einem Mitarbeiter des Amtes Stralendorf, der Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust sowie der Polizeiinspektion Ludwigslust die Verkehrssituation vor Ort begutachtet.

Danach werden der Gemeinde zwei Varianten zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen:

 

1. Variante - Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 siehe Anlage)

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

-    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt

-    der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (3 – 7 km/h)

-    das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist unzulässig

 

2. Variante - Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1 siehe Anlage)

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

-    Fußgänger müssen vorhandene Gehwege benutzen

-    das Parken ist auf der Fahrbahn erlaubt

-    die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h

 

Die baulichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Verkehrszeichen sind für beide Varianten vorhanden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Sudeblick die Variante _1__ .

Durch das Amt ist ein entsprechender Antrag beim Fachdienst Straßenbau und Verkehr des Landkreises Ludwigslust zu stellen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0