Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Am 05.04.2006 wurde die Änderung der Landesbauordnung M/V (LBauO) durch den Landtag beschlossen und am 26.04.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für M/V verkündet.

Entsprechend §§ 62 und 67 sind die Gemeinden ab 01.09.2006 für Genehmigungsfreistellungen innerhalb von B-Plangebieten (bzw. vorhabenbezogenen B-Plänen) und Abweichungen von den Festsetzungen der Pläne verantwortlich.

 

Diese Aufgaben bedürfen u.a. einer Prüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Festsetzungen der Satzung bzw. eine Entscheidung über die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen unter Berücksichtigung der öffentlichen und geschützten nachbarlichen Belange.

 

Die Aufgaben der §§ 62, 67 LBauO sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben können gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M/V auf das Amt übertragen werden.

Bei einer Übertragung auf das Amt, trifft das Amt die Entscheidungen.

Die Gemeinde kann aber z.B. festlegen, dass sie über die Entscheidung unverzüglich informiert wird bzw. zum 01.01.2007 über alle getroffenen Entscheidungen informiert wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluß vom 04.07.2006 ( Beschlußnummer  2006/WAR/ 178 ) wird aufgehoben.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0