Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Oben genannter B-Plan wurde mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 und 21. Oktober 1996 vom Landratsamt Ludwigslust mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen genehmigt. Der Beitrittsbeschluß kam auf Grund eines fehlenden Erschließungsvertrages nicht zustande.

Weiterhin wurde festgestellt, daß die Auflagen trotz Erfüllungsmeldung seitens des Planers nicht komplett abgearbeitet waren, so fehlte u.a. die vorgeschriebene Beteiligung der Nachbargemeinden beide Punkte

 

1. Erschließungsvertrag,

2. Beteiligung der Nachbargemeinden

 

wurden nunmehr abgearbeitet.

Von 2 Gemeinden, Schwerin und Bandenitz liegen Einsprüche vor, die aber nicht abwägungsrelevant sind, da zwischenzeitlich 2 Dokumente in Kraft gesetzt wurden,

 

1. das neue Baugesetz und

2. der F-Plan der Gemeinde Holthusen

 

und der B-Plan Nr. 6 in Übereinstimmung mit dem F-Plan steht, den beide Gemeinden positiv beurteilt haben, bezogen auf den Dorfkern. Nach neuer Gesetzgebung wäre für den B-Plan kein Genehmigungsverfahren notwendig.

Es sollte jedoch versucht werden das alte Verfahren kurzfristig abzuschließen, es liegt sicher auch im Sinne der Gemeinde diese Lücke in der Bebauung zu schließen.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt entsprechend der der Anlage beigefügten Stellungnahme zu den Maßgaben, Auflagen und Hinweisen.

 

2. Das Amt wird beauftragt, den mit Erfüllung der Maßgaben, Auflagen und Hinweise geänderten Bebauungsplan Nr. 6 einschließlich Begründung dem Landkreis Lusdwigslust vorzulegen und nach erfolgter Bestätigung die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB durchzuführen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0