Sitzung: 27.02.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/041
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Oben
genannter B-Plan wurde mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 und 21. Oktober 1996
vom Landratsamt Ludwigslust mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen genehmigt. Der
Beitrittsbeschluß kam auf Grund eines fehlenden Erschließungsvertrages nicht
zustande.
Weiterhin
wurde festgestellt, daß die Auflagen trotz Erfüllungsmeldung seitens des
Planers nicht komplett abgearbeitet waren, so fehlte u.a. die vorgeschriebene
Beteiligung der Nachbargemeinden beide Punkte
1.
Erschließungsvertrag,
2.
Beteiligung der Nachbargemeinden
wurden
nunmehr abgearbeitet.
Von 2
Gemeinden, Schwerin und Bandenitz liegen Einsprüche vor, die aber nicht
abwägungsrelevant sind, da zwischenzeitlich 2 Dokumente in Kraft gesetzt
wurden,
1. das
neue Baugesetz und
2. der
F-Plan der Gemeinde Holthusen
und der
B-Plan Nr. 6 in Übereinstimmung mit dem F-Plan steht, den beide Gemeinden
positiv beurteilt haben, bezogen auf den Dorfkern. Nach neuer Gesetzgebung wäre
für den B-Plan kein Genehmigungsverfahren notwendig.
Es sollte
jedoch versucht werden das alte Verfahren kurzfristig abzuschließen, es liegt
sicher auch im Sinne der Gemeinde diese Lücke in der Bebauung zu schließen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Beitritt entsprechend der der Anlage
beigefügten Stellungnahme zu den Maßgaben, Auflagen und Hinweisen.
2. Das
Amt wird beauftragt, den mit Erfüllung der Maßgaben, Auflagen und Hinweise
geänderten Bebauungsplan Nr. 6 einschließlich Begründung dem Landkreis
Lusdwigslust vorzulegen und nach erfolgter Bestätigung die ortsübliche
Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB durchzuführen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung
bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0