Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Oben genannter B-Plan wurde mit Schreiben vom 9. Oktober/21. Oktober 1996 vom Landratsamt Ludwigslust mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen genehmigt. Einen Beitrittsbeschluß seitens der Gemeindevertretung hat es noch nicht gegeben, da es trotz mehrfacher Aussprachen mit dem Investträger zu noch keinem Erschließungsvertrag gekommen ist, der die Gemeinde vor entsprechenden Kosten schützt.

 

Dieser liegt nunmehr vor, aufgebaut auf einem entsprechenden Mustervertrag und unter Beachtung einer entsprechenden Stellungnahme des Fachdienstes Recht und Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ludwigslust.

 

Beschlußvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Erschließungsvertrag wird bestätigt.

 

Die Bürgermeisterin und deren Stellvertreter werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0