Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer hat mit Beschluss 2003/DÜM/102 vom 24.03.2003  ihren Austritt aus dem Zweckverband Radegast beschlossen.

Um diesen Beschluß durchzuführen ist der Abschluß einer Auseinandersetzungsvereinbarung  (Anlage)  zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband notwendig. Die Vereinbarung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises und das Innenministerium geprüft.

Nach Abschluß der Auseinandersetzungsvereinbarung kann die Verbandsversammlung des Zweckverbandes über den Austritt der Gemeinde endgültig beschließen und das Innenministerium ihn genehmigen.

Ab 2007 wäre die Gemeinde nicht mehr Mitglied im Zweckverband Radegast und müsste nicht mehr die jährliche Verwaltungspauschale zahlen .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertrerung Dümmer beschließt den Auseinandersetzungsvertrag

mit dem Zweckverband Radegast , die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt ihn zu unterzeichnen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0