Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Am 05.04.2006 wurde die Änderung der Landesbauordnung M/V (LBauO) durch den Landtag beschlossen und am 26.04.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für M/V verkündet.

Entsprechend §§ 62 und 67 sind die Gemeinden ab 01.09.2006 für Genehmigungsfreistellungen innerhalb von B-Plangebieten (bzw. vorhabenbezogenen B-Plänen) und Abweichungen von den Festsetzungen der Pläne verantwortlich.

 

Diese Aufgaben bedürfen u.a. einer Prüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Festsetzungen der Satzung bzw. eine Entscheidung über die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen unter Berücksichtigung der öffentlichen und geschützten nachbarlichen Belange.

Die Aufgaben der §§ 62, 67 LBauO sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben können gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M/V auf das Amt übertragen werden. Die Gemeinde Dümmer plant keine Übertragung auf das Amt.

Die Aufgaben der §§ 62 und 67 LBauO sollen von der Bürgermeisterin wahrgenommen werden, dazu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.

Das Amt nimmt die Prüfung der Antragsunterlagen vor und leitet die Unterlagen an die Gemeinde weiter.

Als Anlage ist die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  sowie die beschlossene Hauptsatzung beigefügt.

Sie wurde vorab mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung  Dümmer beschließt die  1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0