Sitzung: 25.09.2006 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2006/DÜM/199
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 05.04.2006 wurde die Änderung der
Landesbauordnung M/V (LBauO) durch den Landtag beschlossen und am 26.04.2006 im
Gesetz- und Verordnungsblatt für M/V verkündet.
Entsprechend §§ 62 und 67 sind die Gemeinden ab
01.09.2006 für Genehmigungsfreistellungen innerhalb von B-Plangebieten (bzw.
vorhabenbezogenen B-Plänen) und Abweichungen von den Festsetzungen der Pläne
verantwortlich.
Diese Aufgaben bedürfen u.a. einer Prüfung der
Antragsunterlagen auf Einhaltung der Festsetzungen der Satzung bzw. eine
Entscheidung über die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen unter Berücksichtigung
der öffentlichen und geschützten nachbarlichen Belange.
Die Aufgaben der §§ 62, 67 LBauO sind Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben können gemäß § 127 Abs. 4
Kommunalverfassung M/V auf das Amt übertragen werden. Die Gemeinde Dümmer plant
keine Übertragung auf das Amt.
Die Aufgaben der §§ 62 und 67 LBauO sollen von
der Bürgermeisterin wahrgenommen werden, dazu bedarf es einer Änderung der
Hauptsatzung.
Das Amt nimmt die Prüfung der Antragsunterlagen
vor und leitet die Unterlagen an die Gemeinde weiter.
Als Anlage ist die 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung sowie die beschlossene
Hauptsatzung beigefügt.
Sie wurde vorab mit der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Dümmer
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0