Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Für den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Kegel 39“ wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Auf der Grundlage der vorbereiteten Abwägungsübersicht soll der Abwägungsbeschluss gefasst werden.

Dieser bildet die Grundlage für den Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 16 „Am Kegel 39“.

Entsprechend der Forderungen der unteren Bauaufsicht des Landkreises ist vor Rechtskraft des B-Planes die öffentlich-rechtliche Zuwegung sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf der Privatstraße durch Baulast zu sichern. Die Gemeinde kann die gesicherte Erschließung erst bestätigen, wenn diese Baulast besteht.

Das Antragsverfahren ist durch die privaten Eigentümer eingeleitet worden. Der B-Plan wird in Kraft gesetzt, so bald die Baulast vorliegt und damit die Erschließung gesichert ist.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plan 16 „Am Kegel 39“ vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     - siehe Anlage

     Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage.

 

2.  Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 16 “Am Kegel 39” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                               13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                               10

Davon stimmberechtigt:                                                                          10

Ja-Stimmen:                                                                                          10

Nein-Stimmen:                                                                                       0

Stimmenenthaltungen:                                                                            0

Ungültige Stimmen:                                                                                0