Sitzung: 20.09.2006 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2006/PAM/455
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Kegel 39“ wurde
die öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel wurden die Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Auf der Grundlage der vorbereiteten Abwägungsübersicht soll der Abwägungsbeschluss gefasst werden.
Dieser
bildet die Grundlage für den Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 16 „Am Kegel 39“.
Entsprechend der Forderungen der unteren
Bauaufsicht des Landkreises ist vor Rechtskraft des B-Planes die
öffentlich-rechtliche Zuwegung sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf der
Privatstraße durch Baulast zu sichern. Die Gemeinde kann die gesicherte
Erschließung erst bestätigen, wenn diese Baulast besteht.
Das Antragsverfahren ist durch die privaten
Eigentümer eingeleitet worden. Der B-Plan wird in Kraft gesetzt, so bald die
Baulast vorliegt und damit die Erschließung gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plan 16 „Am Kegel 39“ vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
-
siehe Anlage
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage.
2. Die Gemeindevertretung beschließt den
Bebauungsplan Nr. 16 “Am Kegel 39” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0