Sitzung: 05.09.2006 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2006/ZÜL/078
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Zülow hat mit Beschluss 2003/ZÜL/043
vom 07.05.2003 ihren Austritt aus dem
Zweckverband Radegast beschlossen.
Um diesen Beschluß durchzuführen ist der Abschluß
einer Auseinandersetzungsvereinbarung
(Anlage) zwischen der Gemeinde
und dem Zweckverband notwendig. Die Vereinbarung wurde durch die
Kommunalaufsicht des Landkreises und das Innenministerium geprüft.
Nach Abschluß der Auseinandersetzungsvereinbarung
kann die Verbandsversammlung des Zweckverbandes über den Austritt der Gemeinde
endgültig beschließen und das Innenministerium ihn genehmigen.
Ab 2007 wäre die Gemeinde nicht mehr Mitglied im
Zweckverband Radegast und müsste nicht mehr die jährliche Verwaltungspauschale
zahlen .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt den
Auseinandersetzungsvertrag mit dem Zweckverband Radegast, der Bürgermeister und
sein Stellvertreter werden ermächtigt ihn zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung
bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0