Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Zülow hat mit Beschluss 2003/ZÜL/043 vom 07.05.2003  ihren Austritt aus dem Zweckverband Radegast beschlossen.

Um diesen Beschluß durchzuführen ist der Abschluß einer Auseinandersetzungsvereinbarung  (Anlage)  zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband notwendig. Die Vereinbarung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises und das Innenministerium geprüft.

Nach Abschluß der Auseinandersetzungsvereinbarung kann die Verbandsversammlung des Zweckverbandes über den Austritt der Gemeinde endgültig beschließen und das Innenministerium ihn genehmigen.

Ab 2007 wäre die Gemeinde nicht mehr Mitglied im Zweckverband Radegast und müsste nicht mehr die jährliche Verwaltungspauschale zahlen .

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt den Auseinandersetzungsvertrag mit dem Zweckverband Radegast, der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt ihn zu unterzeichnen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung

bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0