Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der Empfehlung der Kämmerei des Amtes Stralendorf übertragen

 

            1. die Gemeinde Dümmer           mit Datum vom 14.12.2000,

            2. die Gemeinde Holthusen         mit Datum vom  19.09.2000,

            3. die Gemeinde Klein Rogahn    mit Datum vom  19.09.2000,

            4. die Gemeinde Pampow           mit Datum vom  21.09.2000,

            5. die Gemeinde Schossin          mit Datum vom  14.11.2000,

            6. die Gemeinde Stralendorf        mit Datum vom  07.09.2000,

            7. die Gemeinde Warsow            mit Datum vom  18.10.2000,

            8. die Gemeinde Wittenförden     mit Datum vom  16.10.2000 und

            9. die Gemeinde Zülow               mit Datum vom  09.01.2001

 

ihre Anteile an der WEMAG zur Vermögensverwaltung auf das Amt Stralendorf.

 

Die Kämmerei des Amtes Stralendorf empfiehlt dem Amtsausschuß, den Beitritt in den kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG. Dadurch ist nach Ansicht der Kämmerei die effektivste und für die Gemeinden lukrativste Vermögensverwaltung gewährleistet. Dem Amt entstehen hierdurch keine zusätzlichen finanziellen Kosten.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Der Amtsausschuß des Amtes Stralendorf nimmt die ihm übertragene Vermögensverwaltung der kommunalen Anteile seiner Gemeinden an der WEMAG an und beschließt, im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis, den Beitritt des Amtes Stralendorf in den kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG.

 

Der Amtsausschuß empfiehlt dem Amtsvorsteher unter Berücksichtigung der gemeindlichen Beschlüsse für die Vertretung und Verwaltung der kommunalen WEMAG-Anteile den Kämmerer zu beauftragen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           22        

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           19

Davon stimmberechtigt:                                      19

Ja-Stimmen:                                                      19

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen :                                           0