Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Bezugnehmend auf den Beschluß des Amtsausschusses Vorlage-Nr.: 99/10/03 vom 08.11.1999 ist die Realisierung der Amtssporthalle beginnend ab dem Jahre 2001 vorgesehen.

Die voraussichtlichen Kosten für den Bau der Sporthalle betragen 3,1 Mill. DM.

Die Finanzierung ist in Anlage 1 dargestellt, sie beinhaltet eine Bindung der KIP-Mittel bis zum Jahr 2004 (Sonderregelung 2001). Aus der Anlage 2 ist zu entnehmen, dass der Einsatz von KIP-Mitteln in diesem Fall grundsätzlich möglich ist .

Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt, sich durch Beschluß vom 08.02.2001 zuverpflichten, mit Beginn des Betriebes der Sporthalle Stralendorf einen zusätzlichen Bewirtschaftungszuschuß in Höhe von 50% der für den Anteil der außerschulischen Hallennutzung anfallenden Betriebskosten, jedoch max. 40.000 DM/Jahr, aus Mitteln der Zentralortzuweisung zu übernehmen. Diese Bezuschussung ist vorerst befristet auf 5 Jahre (Anlage 3 ).

 

Beschlußvorschlag:

1.Der Amtsausschuß beschließt beim Vorliegen aller Voraussetzungen mit dem Bau der Sporthalle des Amtes in Stralendorf Mitte 2001 zu beginnen.

2. Der Amtsausschuß beschließt die gesamte Investitionspauschale der Jahre  2002 , 2003 und 2004 für die außerordentliche Tilgung des im Zusammenhang mit dem Sporthallenbau aufgenommenen Darlehns zu verwenden .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           22

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           19

Davon stimmberechtigt:                                      19

Ja-Stimmen:                                                      19

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0