Sitzung: 19.02.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/024
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Bezugnehmend
auf den Beschluß des Amtsausschusses Vorlage-Nr.: 99/10/03 vom 08.11.1999 ist
die Realisierung der Amtssporthalle beginnend ab dem Jahre 2001 vorgesehen.
Die
voraussichtlichen Kosten für den Bau der Sporthalle betragen 3,1 Mill. DM.
Die
Finanzierung ist in Anlage 1 dargestellt, sie beinhaltet eine Bindung der
KIP-Mittel bis zum Jahr 2004 (Sonderregelung 2001). Aus der Anlage 2 ist zu
entnehmen, dass der Einsatz von KIP-Mitteln in diesem Fall grundsätzlich
möglich ist .
Die
Gemeinde Stralendorf beabsichtigt, sich durch Beschluß vom 08.02.2001
zuverpflichten, mit Beginn des Betriebes der Sporthalle Stralendorf einen
zusätzlichen Bewirtschaftungszuschuß in Höhe von 50% der für den Anteil der
außerschulischen Hallennutzung anfallenden Betriebskosten, jedoch max. 40.000
DM/Jahr, aus Mitteln der Zentralortzuweisung zu übernehmen. Diese Bezuschussung
ist vorerst befristet auf 5 Jahre (Anlage 3 ).
Beschlußvorschlag:
1.Der
Amtsausschuß beschließt beim Vorliegen aller Voraussetzungen mit dem Bau der
Sporthalle des Amtes in Stralendorf Mitte 2001 zu beginnen.
2. Der
Amtsausschuß beschließt die gesamte Investitionspauschale der Jahre 2002 , 2003 und 2004 für die außerordentliche
Tilgung des im Zusammenhang mit dem Sporthallenbau aufgenommenen Darlehns zu
verwenden .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 22
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 19
Davon
stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0