Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Warsow wurden in den letzten
Jahren zahlreiche Kinder geboren, so dass die Freizeitbedingungen für die
Kinder verbessert werden müssen. Daher ist der Erwerb von Spielgeräten als
soziale und familienfreundliche Maßnahme von Seiten der Gemeinde geplant. Für
die Errichtung der Spielplätze Sudeblick und Kothendorf sind vorgesehen jeweils
eine Turmkombination, eine Federwippe in Form eines Motorrades und ein
Papierkorb.
Die Kosten in Höhe von 5.021,64 € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die
nach § 52 KV M/V nur dann zulässig ist, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 1.58000.94000.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der
Bürgschaftsinanspruchnahme bzw. einer angekündigten Spende von 500,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
5.021,64 € für den Erwerb der Spielgeräte.
Pflege und
Instandhaltung der Spielgeräte auf dem gemeindeeigenen Spielplatz ,
was muß die Gemeinde beachten ?
Die Bürgermeisterin wird mit dem Amt sprechen wie
sich die Gemeinde absichern kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0